Besser hören,

weniger Sorgen

Zuschuss & Nulltarif: Auch hochwertige Hörlösungen können günstig sein

Wie viel zahlt Ihre Krankenkasse für ein Hörgerät? Was ist ein Nulltarif-Hörgerät? Erfahren Sie, wie Sie einen Krankenkassenzuschuss für Ihre Hörgeräte erhalten und wie sich die Festbeträge für Hörgeräte von gesetzlichen und privaten Krankenkassen unterscheiden.

Kranken­kassenkalkulator – so stark fällt Ihre Unterstützung aus
Krankenkassenzuschuss für Hörgeräte 1

In der folgenden Tabelle (Informationsstand 10.2.2023) können Sie unter Auswahl Ihrer gesetzlichen Krankenkasse sehen, mit welchem Festbetrag Sie bei Ihrer Hörgeräteversorgung unterstützt werden können. Gesetzliche Krankenkassen unterscheiden zwei Festbetragsgruppen: zum einen die für leichte bis hochgradige Schwerhörigkeiten (WHO2 / WHO3) und zum anderen in die für an Taubheit grenzende Hörverluste (WHO4). Hörgeräte, die eine Schwerhörigkeit nach WHO4 ausgleichen, werden mit einem höheren Festbetrag von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst.

 

Mehr Klarheit
Weniger Fragen

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO2/3 für AOK – Die Gesunheitskasse für Nordsachsen

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 635,00€ 1.270,00
Otoplastik *€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 120,00€ 240,00
Gesamt€ 795,00€ 1.590,00

* alternativ € 10,00 für Hörschlauchsystem pro Seite

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO4 für AOK – Die Gesundheitskasse für Nordsachsen

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 720,00€ 1.440,00
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 175,00€ 350,00
Gesamt€ 935,00€ 1.870,00

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO2/3 für AOK Baden-Württemberg

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 635,00€ 1.270,00
Otoplastik *€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 120,00€ 240,00
Gesamt€ 795,00€ 1.590,00

* alternativ € 10,00 für Hörschlauchsystem pro Seite

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO4 für AOK Baden-Württemberg

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 720,00€ 1.440,00
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 175,00€ 350,00
Gesamt€ 935,00€ 1.870,00

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO2/3 für AOK Bremen/Bremerhaven

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 635,00€ 1.270,00
Otoplastik *€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 120,00€ 240,00
Gesamt€ 795,00€ 1.590,00

* alternativ € 10,00 für Hörschlauchsystem pro Seite

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO4 für AOK Bremen/Bremerhaven

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 720,00€ 1.440,00
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 175,00€ 350,00
Gesamt€ 935,00€ 1.870,00

 

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO2/3 für AOK Nordost – Die Gesundheitskasse

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 635,00€ 1.270,00
Otoplastik *€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 120,00€ 240,00
Gesamt€ 795,00€ 1.590,00

* alternativ € 10,00 für Hörschlauchsystem pro Seite

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO4 für AOK Nordost – Die Gesundheitskasse

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 720,00€ 1.440,00
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 175,00€ 350,00
Gesamt€ 935,00€ 1.870,00

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO2/3 für AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 635,00€ 1.270,00
Otoplastik *€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 120,00€ 240,00
Gesamt€ 795,00€ 1.590,00

* alternativ € 10,00 für Hörschlauchsystem pro Seite

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO4 für AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 720,00€ 1.440,00
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 175,00€ 350,00
Gesamt€ 935,00€ 1.870,00

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO2/3 für AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 635,00€ 1.270,00
Otoplastik *€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 120,00€ 240,00
Gesamt€ 795,00€ 1.590,00

* alternativ € 10,00 für Hörschlauchsystem pro Seite

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO4 für AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 720,00€ 1.440,00
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 175,00€ 350,00
Gesamt€ 935,00€ 1.870,00

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO2/3 für AOK Rheinland/ Hamburg – Die Gesundheitskasse

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 635,00€ 1.270,00
Otoplastik *€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 120,00€ 240,00
Gesamt€ 795,00€ 1.590,00

* alternativ € 10,00 für Hörschlauchsystem pro Seite

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO4 für AOK Rheinland/ Hamburg – Die Gesundheitskasse

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 720,00€ 1.440,00
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 175,00€ 350,00
Gesamt€ 935,00€ 1.870,00

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO2/3 für AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 635,00€ 1.270,00
Otoplastik *€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 120,00€ 240,00
Gesamt€ 795,00€ 1.590,00

* alternativ € 10,00 für Hörschlauchsystem pro Seite

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO4 für AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 720,00€ 1.440,00
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 175,00€ 350,00
Gesamt€ 935,00€ 1.870,00

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO2/3 für AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 635,00€ 1.270,00
Otoplastik *€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 120,00€ 240,00
Gesamt€ 795,00€ 1.590,00

* alternativ € 10,00 für Hörschlauchsystem pro Seite

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO4 für AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 720,00€ 1.440,00
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 175,00€ 350,00
Gesamt€ 935,00€ 1.870,00

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO2/3 für Audi BKK

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 635,00€ 1.270,00
Otoplastik *€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 120,00€ 240,00
Gesamt€ 795,00€ 1.590,00

* alternativ € 10,00 für Hörschlauchsystem pro Seite

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO4 für Audi BKK

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 734,81€ 1.469,62
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 180,00€ 360,00
Gesamt€ 954,81€ 1.909,62

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO2/3 für Barmer GEK

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 645,00€ 1.290,00
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 130,00€ 260,00
Gesamt€ 815,00€ 1.630,00

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO4 für Barmer GEK

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 734,81€ 1.469,62
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 187,00€ 374,00
Gesamt€ 961,81€ 1.923,62

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO2/3 für BIG

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 635,00€ 1.270,00
Otoplastik *€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 120,00€ 240,00
Gesamt€ 795,00€ 1.590,00

* alternativ € 10,00 für Hörschlauchsystem pro Seite

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO4 für BIG

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 734,81€ 1.469,62
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 180,00€ 360,00
Gesamt€ 954,81€ 1.909,62

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO2/3 für BKK

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 635,00€ 1.270,00
Otoplastik *€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 120,00€ 240,00
Gesamt€ 795,00€ 1.590,00

* alternativ € 10,00 für Hörschlauchsystem pro Seite

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO4 für BKK

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 734,81€ 1.469,62
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 180,00€ 360,00
Gesamt€ 954,81€ 1.909,62

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO2/3 für DAK-Gesundheit

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 645,00€ 1.290,00
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 130,00€ 260,00
Gesamt€ 815,00€ 1.630,00

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO4 für DAK-Gesundheit

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 734,81€ 1.469,62
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 187,00€ 374,00
Gesamt€ 961,81€ 1.923,62

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO2/3 für Handelskrankenkasse (hkk)

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 645,00€ 1.290,00
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 130,00€ 260,00
Gesamt€ 815,00€ 1.630,00

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO4 für Handelskrankenkasse (hkk)

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 734,81€ 1.469,62
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 187,00€ 374,00
Gesamt€ 961,81€ 1.923,62

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO2/3 für Hanseatische Krankenkasse (HEK)

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 645,00€ 1.290,00
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 130,00€ 260,00
Gesamt€ 815,00€ 1.630,00

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO4 für Hanseatische Krankenkasse (HEK)

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 734,81€ 1.469,62
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 187,00€ 374,00
Gesamt€ 961,81€ 1.923,62

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO2/3 für IKK Berlin / Brandenburg

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 635,00€ 1.270,00
Otoplastik *€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 120,00€ 240,00
Gesamt€ 795,00€ 1.590,00

* alternativ € 10,00 für Hörschlauchsystem pro Seite

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO4 für IKK Berlin / Brandenburg

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 734,81€ 1.469,62
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 180,00€ 360,00
Gesamt€ 954,81€ 1.909,62

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO2/3 für IKK classic

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 635,00€ 1.270,00
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 120,00€ 240,00
Gesamt€ 795,00€ 1.590,00

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO4 für IKK classic

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 734,81€ 1.469,62
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 180,00€ 360,00
Gesamt€ 954,81€ 1.909,62

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO2/3 für IKK gesund plus

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 635,00€ 1.270,00
Otoplastik *€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 120,00€ 240,00
Gesamt€ 795,00€ 1.590,00

* alternativ € 10,00 für Hörschlauchsystem pro Seite

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO4 für IKK gesund plus

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 734,81€ 1.469,62
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 180,00€ 360,00
Gesamt€ 954,81€ 1.909,62

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO2/3 für IKK nord

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 635,00€ 1.270,00
Otoplastik *€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 120,00€ 240,00
Gesamt€ 795,00€ 1.590,00

* alternativ € 10,00 für Hörschlauchsystem pro Seite

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO4 für IKK nord

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 734,81€ 1.469,62
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 180,00€ 360,00
Gesamt€ 954,81€ 1.909,62

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO2/3 für IKK Südwest

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 635,00€ 1.270,00
Otoplastik *€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 120,00€ 240,00
Gesamt€ 795,00€ 1.590,00

* alternativ € 10,00 für Hörschlauchsystem pro Seite

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO4 für IKK Südwest

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 734,81€ 1.469,62
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 180,00€ 360,00
Gesamt€ 954,81€ 1.909,62

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO2/3 für Kaufmännische Krankenkasse (KKH)

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 645,00€ 1.290,00
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 130,00€ 260,00
Gesamt€ 815,00€ 1.630,00

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO4 für Kaufmännische Krankenkasse (KKH)

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 734,81€ 1.469,62
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 187,00€ 374,00
Gesamt€ 961,81€ 1.923,62

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO2/3 für Knappschaft

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 635,00€ 1.270,00
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 120,00€ 240,00
Gesamt€ 795,00€ 1.590,00

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO4 für Knappschaft

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 734,81€ 1.469,62
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 180,00€ 360,00
Gesamt€ 954,81€ 1.909,62

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO2/3 für pronova BKK

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 635,00€ 1.270,00
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 120,00€ 240,00
Gesamt€ 795,00€ 1.590,00

* alternativ € 10,00 für Hörschlauchsystem pro Seite

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO4 für pronova BKK

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 734,81€ 1.469,62
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 180,00€ 360,00
Gesamt€ 954,81€ 1.909,62

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO2/3 für Schwenninger BKK

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 635,00€ 1.270,00
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 120,00€ 240,00
Gesamt€ 795,00€ 1.590,00

* alternativ € 10,00 für Hörschlauchsystem pro Seite

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO4 für Schwenninger BKK

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 734,81€ 1.469,62
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 180,00€ 360,00
Gesamt€ 954,81€ 1.909,62

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO2/3 für Siemens BKK

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 635,00€ 1.270,00
Otoplastik *€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 120,00€ 240,00
Gesamt€ 795,00€ 1.590,00

* alternativ € 10,00 für Hörschlauchsystem pro Seite

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO4 für Siemens BKK

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 734,81€ 1.469,62
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 180,00€ 360,00
Gesamt€ 954,81€ 1.909,62

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO2/3 für Techniker Krankenkasse (TK)

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 645,00€ 1.290,00
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 130,00€ 260,00
Gesamt€ 815,00€ 1.630,00

Hörgeräte Zuzahlung bei WHO4 für Techniker Krankenkasse (TK)

Zuschuss1 Hörgerät2 Hörgeräte
Hörgerät€ 734,81€ 1.469,62
Otoplastik€ 40,00€ 80,00
Reparatur€ 187,00€ 374,00
Gesamt€ 961,81€ 1.923,62

Hörgeräte werden in Deutschland mit einem Betrag von bis zu 1.500 € durch gesetzliche Krankenkassen unterstützt. Damit wird eine Grundversorgung beider Ohren mit Hörgeräten sichergestellt. Um den Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse zu erhalten, ist lediglich eine Hörgeräte-Verordnung vom Hals-Nasen-Ohren-Arzt erforderlich. Diese bestätigt den Krankenkassen die medizinische Notwendigkeit einer Versorgung mit Hörgeräten und legitimiert damit den Hörgeräte-Kostenzuschuss für den Versicherten.

Die Höhe des Zuschusses der Krankenkassen für Hörsysteme ist gesetzlich geregelt und richtet sich in erster Linie nach dem Grad der Schwerhörigkeit. Der Spitzenverband gesetzlicher Krankenkassen (GKV) fasst die unterschiedlichen Schwerhörigkeitsgrade in zwei Gruppen zusammen – WHO2/3 und WHO4. Schwerhörigkeiten nach WHO4 werden mit einem höheren Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen berücksichtigt. Die Klassifizierung der jeweiligen Schwerhörigkeitsgrade ist von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegt worden. Generell lässt sich ein Hörverlust in fünf Kategorien/Grade einteilen.

    • Leichte Schwerhörigkeit: kleiner/gleich 25dB (WHO0)
    • Geringgradige Schwerhörigkeit: 26-40dB (WHO1)
    • Mittelgradige Schwerhörigkeit: 41-60dB (WHO2)
    • Hochgradige Schwerhörigkeit: 61-80dB (WHO3)
    • An Taubheit grenzende Schwerhörigkeit: ab 81dB (WHO4)

Der persönliche Grad einer Schwerhörigkeit lässt sich mit einem Hörtest ermitteln und richtet sich dabei nach dem besseren Ohr.

Im Leistungskatalog der Krankenkassen sind Hörgeräte als medizinisches Hilfsmittel deklariert, die mit einem Festbetrag bezuschusst werden. Grundsätzlich werden zwei Festbeträge unterschieden – zum einen für leicht- bis hochgradige Hörverluste (WHO2/3) und zum anderen für an Taubheit grenzende Hörverluste (WHO4). Die Höhe des Festbetrages für Hörhilfen nach WHO2/3 wurde zugunsten der Versicherten am 1. November 2013 durch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) neu geregelt. In Anlehnung an den erhöhten Festbetrag vom GKV haben alle gesetzlichen Krankenkassen ihren Zuschuss für Hörgeräte neu kalkuliert und festgesetzt.<(p>

Grundsätzlich können auch private Krankenkassen einen Zuschuss für Hörgeräte gewähren. Die Höhe der Kostenbeteiligung an Hörsystemen sowie die Voraussetzungen zum Erhalt des Kostenzuschusses richten sich dabei nach dem entsprechenden Tarif des Versicherungsvertrages. Ist die Höhe eines Festbetrages nicht festgelegt, empfiehlt sich ein Nachfragen beim jeweiligen Versicherungsanbieter. Da private Versicherungsanbieter in der Regel keine Versorgungsverträge zu Hörakustikern unterhalten, liegt der Erhalt des Festbetrages für Hörsysteme in der Verantwortung des Versicherten.

Mit Inkrafttreten der neuen Festbeträge für Hörsysteme am 1. November 2013 ist auch der Standard einer Hörgeräte-Grundversorgung angehoben worden. Demnach müssen alle Hörsysteme folgende Mindestanforderungen erfüllen, um nahezu jedem Versicherten ein gutes und barrierefreies Hören zu ermöglichen.

  • Digitaltechnik
  • Mehrkanaliges Hörgerät – mindestens 4 Kanäle
  • Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung
  • Mindestens 3 Hörprogramme
  • Verstärkungsleistung <75dB

Die Kosten für Hörgeräte, die diese Kriterien erfüllen, werden bei festgestellte Schwerhörigkeit vom HNO Arzt mit dem Festbetrag für Hörgeräte von der gesetzlichen Krankenkasse vollständig übernommen. Lediglich die Rezeptgebühr in Höhe von 10,- Euro je versorgtem Ohr ist vom Versicherten zu tragen. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden aufzahlungsfreie Hörgeräte daher auch als Kassenhörgeräte oder Nulltarif-Hörgeräte bezeichnet. Neben den aufzahlungsfreien Kassenhörgeräten mit einer Mindestausstattung an technischen Eigenschaften gibt es auch aufzahlungspflichtige Hörsysteme. Diese verfügen über mehr Funktionen, die je nach Ausstattung für ein komfortableres Hören in schwierigen Hörsituationen wie bei großen Gesprächsrunden oder Familienfeiern sorgen. Auch Hörgeräte mit einer Aufzahlung werden von der Krankenkasse in der Höhe des Festbetrages unterstützt. Die Differenz der Mehrkosten zum Festbetrag der Krankenkasse ist dabei vom Versicherten selbst zu zahlen.

Kassenhörgeräte oder auch sogenannte Nulltarif-Hörgeräte besitzen alle Eigenschaften, um ein gutes Verstehen zu ermöglichen. Neben der digitalen Signalverarbeitung integrieren sie eine Störgeräusch- und eine Rückkopplungsunterdrückung. Nulltarif-Hörgeräte verfügen über mindestens vier einstellbare Kanäle zum bestmöglichen Ausgleich des Hörverlustes und über drei individualisierbare Hörprogramme. Kurzum, auch mit Kassenhörgeräten zum Nulltarif ist je nach persönlicher Erwartungshaltung und finanziellem Budget ein gutes Verstehen möglich. Der Unterschied zu Hörgeräten mit Mehrkosten zeichnet sich vor allem durch mehr Komfort, diskretere Bauformen und durch ein natürlicheres Hören aus. Zudem lassen sich Hörgeräte mit Mehrkosten mit optionalem Zubehör verbinden und können dadurch den Alltag zusätzlich erleichtern. Bei einem Vergleich von Hörsystemen mit und ohne Aufzahlung lassen sich die Unterschiede selbst erleben und für sich schnell das persönliche Wohlfühl-Hörgerät finden.

Gemäß der Versorgungsverträge zwischen Hörakustiker und gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Hörakustiker die Abwicklung der Formalitäten mit der Krankenkasse. Bereits zu Beginn der Hörgeräteversorgung ist eine Versorgungsanzeige und die ohrenfachärztliche Verordnung des HNO-Arztes bei der Krankenkasse einzureichen. Krankenkassen prüfen damit den Anspruch auf eine Hörgeräteversorgung. Mit der finalen Kaufentscheidung für die persönlichen Hörsysteme erhalten Krankenkassen zusätzlich einen sogenannten Abschlussbericht und eine Mehrkostenerklärung. Der Abschlussbericht zeigt dabei die Verbesserung der Hörfähigkeit mit den jeweils gewählten Hörgeräten. Mit der Mehrkostenerklärung gibt der Versicherte an, dass er transparent über die möglichen Hörgerätekosten informiert worden ist und sich bewusst für eine aufzahlungsfreie oder aufzahlungspflichtige Hörgeräteversorgung entschieden hat.  Alle erforderlichen Unterlagen zum Erhalt des Festbetrages werden vom Hörakustiker an die gesetzliche Krankenkasse eingereicht. Wird der Festbetrag gewährt, so wird der mögliche Differenzbetrag je nach Hörgerätemodell dem Hörgeräteträger in Rechnung gestellt. Bei Entscheidung für eine aufzahlungsfreie Versorgung ist jeweils die Rezeptgebühr in Höhe von 10 € je Ohr vom Versicherten zu tragen.

Hörakustiker gelten gemäß Sozialgesetzbuch V als Lieferanten von hörtechnischen Hilfsmitteln und zählen damit als Leistungserbringer der Krankenkassen. Dabei werden in sogenannten Versorgungsverträgen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Hörakustikern die Einzelheiten einer Hörhilfen-Versorgung geregelt. Entsprechend der Versorgungsverträge werden für ärztlich verordnete Hörsysteme folgende Kosten von Krankenkassen in Höhe des vereinbarten Preises übernommen:

  • Kosten für Anamnese, Otoskopie und Beratung
  • Programmierung und Anpassung der Hörhilfe/ des Hörgerätes
  • Optimierung der Feineinstellung
  • Fertigung einer maßgefertigten Otoplastik (Ohrpassstück)
  • Nachbetreuung
  • Wartungs- und Reparaturleistungen
  • Einweisung im Rahmen der Hörgeräteauslieferung, Bedienung und Handhabung

Laut aktuellem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen kann der Zuschuss zur Versorgung mit Hörhilfen sowie eine neue Reparaturkostenpauschale alle sechs Jahre beantragt werden. Der Zuschuss der Krankenkassen für Ohrpassstücke hingegen kann alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden, sofern eine Korrektur der Passform für einen besseren Sitz im Ohr notwendig ist. Unabhängig vom Kassenzuschuss alle 6 Jahre, haben Sie jederzeit die Möglichkeit ein neues Hörgerät zu erwerben! Innovative Hörakustiker bieten Hörgeräteträgern  die Möglichkeit, stets die aktuelle Hörgerätetechnologie zu tragen. Mit der ViO-Kollektion sichern sich Hörgeräteträger dabei nicht nur 36 Monate Garantie und Batterien, sondern können innerhalb dieser Zeit  auf die neueste ViO-Hörgerätetechnologie wechseln und Ihre Vorteile zu Garantie, Energie und Verlustabsicherung damit um weitere 36 Monate verlängern.<(p>

Ein Hörtest bei einem Hörakustiker gibt Auskunft, welche Festbetragsansprüche Sie haben.

Krankenkassenzuschuss für Hörgeräte 2

Immer da: Ihr Hörakustiker unterstützt Sie.

Von Beratung über Hörtest und Auswahl der optimalen Hörgeräte bis hin zum Erhalt des Festbetrages von der gesetzlichen Krankenkasse und auch danach begleiten und unterstützen Hörakustiker Betroffene auf dem Weg zum besseren Hören. Gerade bei der Auswahl passender Hörsysteme achten Hörakustiker besonders auf die Erwartungshaltung von Hörbeeinträchtigten, um aus über 1.000 verschiedenen Hörgeräten auf dem deutschen Markt die passende Auswahl mit den entscheidenden Hörgerätefunktionen treffen zu können.

Ein Hörtest gibt dabei Aufschluss über den Grad der Schwerhörigkeit und den Anspruch auf eine Hörgeräteversorgung. Ist dieser gegeben, wird oftmals eine Ohrabformung zur Herstellung eines individuellen Ohrpassstücks genommen. In Verbindung mit dem Hörgerät sorgen individuelle Ohrpassstücke für einen guten Halt im Ohr und eine optimale Klangübertragung.

Im vertrauensvollen Austausch werden dann die ausgewählten Hörsysteme auf den Hörbedarf des Betroffenen eingestellt. Ziel der Hörgeräteversorgung ist es, die maximale Hörfähigkeit, verbunden mit einem Wohlklang für den Träger herzustellen. Je nach Dauer der Hörentwöhnung kann eine Hörtherapie helfen, wichtige Filterfunktionen im Hörzentrum zu reaktivieren, um sich leichter an das neue Hören mit Hörgeräten gewöhnen zu können.

Um das richtige Wohlfühl-Hörgerät für Sie zu finden, bieten Hörakustiker Betroffenen die Möglichkeit, Hörgeräte-Technologien miteinander zu vergleichen. 

Parallel dazu kümmern sich Hörakustiker für Betroffene um den Erhalt des Festbetrages für die Hörgeräteversorgung bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Sodass sich bereits mit der Kaufentscheidung der Preis für die eigenen Hörsysteme um die Kassenleistung reduziert und lediglich die möglich entstandenen Mehrkosten vom Hörgeräteträger zu übernehmen sind.

Hier finden Sie den passenden Partner­akustiker in Ihrer Umgebung

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